Die Rücknahme von Einweggebinden und Sammlung in Pfandsäcken gehört zum Alltag in Ihrem Shopgeschäft. Hier lesen Sie, was Sie beachten müssen, damit die Rücknahme der DPG-Pfandsäcke durch uns sowie die Erstattung des DPG-Pfands an Sie so einfach wie möglich verläuft.

Was es bei Pfandetiketten zu beachten gilt

  • Überprüfen Sie neue Pfandetiketten bei Anlieferung immer auf die korrekte Kundennummer und Anschrift. Melden Sie -Abweichungen bitte direkt Ihrem Kundenservice. Verwenden Sie unter keinen Umständen falsche Pfandetiketten. Ein Pfandetiketten-Set besteht in der Regel aus drei Pfandetiketten, die jeweils unterschiedlich gekennzeichnet sind und für verschiedene Zwecke zu verwenden sind:
  • Das Etikett mit Barcode kleben Sie unbedingt auf den Kabelbinder. Nur so kann Ihr DPG-Pfandsack eingescannt und verarbeitet werden.
  • Das „Pfandetikett für Ihre Unterlagen“ -bewahren Sie bitte auf. Damit können Sie Gutschriften nachvollziehen beziehungsweise Fehler reklamieren.
  • Ein eventuell drittes bereitgestelltes Pfand-etikett ist für den Fahrer, falls dieser ausnahmsweise kein PDA-Gerät mit sich führt.

Was es bei den DPG-Pfandsäcken zu beachten gilt

  • DPG-Gebinde dürfen Sie ausnahmslos in den extra dafür vorgesehenen Lekkerland DPG-Pfandsäcken an uns zurückführen. Diese sind mit dem Lekkerland Logo versehen und -können zusammen mit den Kabelbindern und Etiketten kostenlos bei uns bestellt werden: im Lekkerland24 Webshop, in der Lekkerland App, über Ihren bekannten Kundenservice oder über den Ihnen bekannten Weg.

Das gilt bei der Rücknahme von DPG-Glasflaschen

  • Bitte heben Sie die Umverpackung der DPG-Glasflaschen auf, um entleerte DPG-Glasflaschen wieder in den Karton hineinzu-packen. Diesen Karton stellen Sie dann bitte in einen Lekkerland DPG-Pfandsack und etikettieren -diesen wie gewohnt. So verringern wir zusammen Glasbruch und entsprechende Nichtgutschriften.

Hinweise zur DPG-Pfandreklamation

  • Die Feststellung der Pfandwertigkeit erfolgt in zertifizierten Zählzentren. Abweichungen zu -Ihrem Zählergebnis entstehen zum Beispiel wegen Beschädigung, fehlender DPG-Markierung oder beschädigten Gebinden. Sollten Sie eine Gutschrift vermissen, kontaktieren Sie Ihren Kundenservice bitte unter Angabe der betroffenen Tracking-Nummer und des Abholdatums, zum Beispiel durch Bereitstellung des unterschriebenen Ablieferbeleges.
  • Bitte beachten Sie außerdem: Aufgrund der Rückführungen in unsere Logistikzentren sowie der Überführung in die zertifizierten Zählzentren dauert die Gutschriftserstellung im Regelfall vier bis acht Wochen. Bitte -reklamieren Sie fehlende Gutschriften erst nach Ablauf dieses Zeitraums. Reklamationen können nur bis maximal drei Monate rückwirkend bearbeitet werden.

Checkliste zur Befüllung der DPG-Pfandsäcke

  • Achten Sie stets darauf, dass das DPG-Logo auf den Gebinden erkennbar ist und nicht überklebt o. Ä. ist. Gebinde (einzelne Flaschen, Dosen etc.) mit nicht lesbarem DPG-Logo werden von den Zählmaschinen nicht erfasst.
  • Packen Sie nur vollständig entleerte Gebinde in den Sack.
  • Die 120-Liter-Pfandsäcke sind mit maximal 80 Stück DPG-Verpackungen zu füllen. Die Befüllung der Pfandsäcke darf maximal bis zum gekennzeichneten Füllstrich erfolgen.
  • Die 240-Liter-Pfandsäcke sind mit maximal 160 Stück DPG-Verpackungen zu füllen. Die Befüllung der Pfandsäcke darf maximal bis zum gekennzeichneten Füllstrich erfolgen.
  • Die Füllung ist dennoch ausnahmslos nur bis zum beschrifteten Füllstrich erlaubt – auch wenn dieser unter der Maximalanzahl der Gebinde liegt.
  • Keine ausländischen Gebinde ohne deutsches DPG-Logo in den DPG-Pfandsack packen.
  • Kein Mehrweg in die DPG-Pfandsäcke packen – hierfür bitte separaten Mehrweg-Rücknahmeprozess beachten.
  • Keinen Unrat und Abfall (insbesondere Zigarettenstummel) in den Sack packen.

Bilder: Lekkerland, Shutterstock