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DPG-Pfand-Rückabwicklung: So Geht’s ganz bequem
Die Rücknahme von Einweggebinden und Sammlung in Pfandsäcken gehört zum Alltag in Ihrem Shopgeschäft. Hier lesen Sie, was Sie beachten müssen, damit die Rücknahme der DPG-Pfandsäcke durch uns sowie die Erstattung des DPG-Pfands an Sie so einfach wie möglich verläuft.
Was es bei Pfandetiketten zu beachten gilt
- Überprüfen Sie neue Pfandetiketten bei Anlieferung immer auf die korrekte Kundennummer und Anschrift. Melden Sie -Abweichungen bitte direkt Ihrem Kundenservice. Verwenden Sie unter keinen Umständen falsche Pfandetiketten. Ein Pfandetiketten-Set besteht in der Regel aus drei Pfandetiketten, die jeweils unterschiedlich gekennzeichnet sind und für verschiedene Zwecke zu verwenden sind:
- Das Etikett mit Barcode kleben Sie unbedingt auf den Kabelbinder. Nur so kann Ihr DPG-Pfandsack eingescannt und verarbeitet werden.
- Das „Pfandetikett für Ihre Unterlagen“ -bewahren Sie bitte auf. Damit können Sie Gutschriften nachvollziehen beziehungsweise Fehler reklamieren.
- Ein eventuell drittes bereitgestelltes Pfand-etikett ist für den Fahrer, falls dieser ausnahmsweise kein PDA-Gerät mit sich führt.
Was es bei den DPG-Pfandsäcken zu beachten gilt
- DPG-Gebinde dürfen Sie ausnahmslos in den extra dafür vorgesehenen Lekkerland DPG-Pfandsäcken an uns zurückführen. Diese sind mit dem Lekkerland Logo versehen und -können zusammen mit den Kabelbindern und Etiketten kostenlos bei uns bestellt werden: im Lekkerland24 Webshop, in der Lekkerland App, über Ihren bekannten Kundenservice oder über den Ihnen bekannten Weg.
Das gilt bei der Rücknahme von DPG-Glasflaschen
- Bitte heben Sie die Umverpackung der DPG-Glasflaschen auf, um entleerte DPG-Glasflaschen wieder in den Karton hineinzu-packen. Diesen Karton stellen Sie dann bitte in einen Lekkerland DPG-Pfandsack und etikettieren -diesen wie gewohnt. So verringern wir zusammen Glasbruch und entsprechende Nichtgutschriften.
Hinweise zur DPG-Pfandreklamation
- Die Feststellung der Pfandwertigkeit erfolgt in zertifizierten Zählzentren. Abweichungen zu -Ihrem Zählergebnis entstehen zum Beispiel wegen Beschädigung, fehlender DPG-Markierung oder beschädigten Gebinden. Sollten Sie eine Gutschrift vermissen, kontaktieren Sie Ihren Kundenservice bitte unter Angabe der betroffenen Tracking-Nummer und des Abholdatums, zum Beispiel durch Bereitstellung des unterschriebenen Ablieferbeleges.
- Bitte beachten Sie außerdem: Aufgrund der Rückführungen in unsere Logistikzentren sowie der Überführung in die zertifizierten Zählzentren dauert die Gutschriftserstellung im Regelfall vier bis acht Wochen. Bitte -reklamieren Sie fehlende Gutschriften erst nach Ablauf dieses Zeitraums. Reklamationen können nur bis maximal drei Monate rückwirkend bearbeitet werden.
Checkliste zur Befüllung der DPG-Pfandsäcke
- Achten Sie stets darauf, dass das DPG-Logo auf den Gebinden erkennbar ist und nicht überklebt o. Ä. ist. Gebinde (einzelne Flaschen, Dosen etc.) mit nicht lesbarem DPG-Logo werden von den Zählmaschinen nicht erfasst.
- Packen Sie nur vollständig entleerte Gebinde in den Sack.
- Die 120-Liter-Pfandsäcke sind mit maximal 80 Stück DPG-Verpackungen zu füllen. Die Befüllung der Pfandsäcke darf maximal bis zum gekennzeichneten Füllstrich erfolgen.
- Die 240-Liter-Pfandsäcke sind mit maximal 160 Stück DPG-Verpackungen zu füllen. Die Befüllung der Pfandsäcke darf maximal bis zum gekennzeichneten Füllstrich erfolgen.
- Die Füllung ist dennoch ausnahmslos nur bis zum beschrifteten Füllstrich erlaubt – auch wenn dieser unter der Maximalanzahl der Gebinde liegt.
- Keine ausländischen Gebinde ohne deutsches DPG-Logo in den DPG-Pfandsack packen.
- Kein Mehrweg in die DPG-Pfandsäcke packen – hierfür bitte separaten Mehrweg-Rücknahmeprozess beachten.
- Keinen Unrat und Abfall (insbesondere Zigarettenstummel) in den Sack packen.
Bilder: Lekkerland, Shutterstock