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Lekkerland
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DPG-Pfand-Rückabwicklung: So Geht’s ganz bequem

04. June 2024

Die Rücknahme von Einweggebinden und Sammlung in Rücknahmesäcken gehört zum Alltag in Ihrem Shopgeschäft. Hier lesen Sie, was Sie beachten müssen, damit die Rücknahme der DPG-Gebinde durch uns sowie die Erstattung des DPG-Pfands an Sie so einfach wie möglich verläuft.

Was es bei den Etiketten zu beachten gilt

  • Überprüfen Sie neue Etiketten bei Anlieferung immer auf die korrekte Kundennummer und Anschrift. Melden Sie Abweichungen bitte direkt Ihrem Kundenservice. Verwenden Sie unter keinen Umständen falsche Etiketten. Ein Etiketten-Set besteht in der Regel aus drei Etiketten, die jeweils unterschiedlich gekennzeichnet sind und für verschiedene Zwecke zu verwenden sind:
  • Das Etikett mit Barcode kleben Sie unbedingt auf den Kabelbinder. Nur so kann Ihr Rücknahmesack eingescannt und verarbeitet werden.
  • Das „Etikett für Ihre Unterlagen“ -bewahren Sie bitte auf. Damit können Sie Gutschriften nachvollziehen beziehungsweise Fehler reklamieren.
  • Ein eventuell drittes bereitgestelltes Etikett ist für den Fahrer, falls dieser ausnahmsweise kein PDA-Gerät mit sich führt.

Was es bei den DPG-Rücknahmesäcken zu beachten gilt

  • DPG-Gebinde dürfen Sie ausnahmslos in den extra dafür vorgesehenen Lekkerland DPG-Rücknahmesäcken an uns zurückführen. Diese sind mit dem Lekkerland Logo versehen und können zusammen mit den Kabelbindern und Etiketten  bei uns bestellt werden: im Lekkerland24 Webshop, in der Lekkerland App, über Ihren bekannten Kundenservice oder über den Ihnen bekannten Weg.

Das gilt bei der Rücknahme von DPG-Glasflaschen

  • Bitte heben Sie die Umverpackung der DPG-Glasflaschen auf, um entleerte DPG-Glasflaschen wieder in den Karton hineinzu-packen. Diesen Karton stellen Sie dann bitte in einen Lekkerland DPG-Rücknahmesack und etikettieren -diesen wie gewohnt. So verringern wir zusammen Glasbruch und entsprechende Nichtgutschriften.

Hinweise zur DPG-Pfandreklamation

  • Die Feststellung der Pfandwertigkeit erfolgt in zertifizierten Zählzentren. Abweichungen zu Ihrem Zählergebnis entstehen zum Beispiel wegen Beschädigung, fehlender DPG-Markierung oder beschädigten Gebinden. Sollten Sie eine Gutschrift vermissen, kontaktieren Sie Ihren Kundenservice bitte unter Angabe der betroffenen Tracking-Nummer und des Abholdatums, zum Beispiel durch Bereitstellung des unterschriebenen Ablieferbeleges.
  • Bitte beachten Sie außerdem: Aufgrund der Rückführungen in unsere Logistikzentren sowie der Überführung in die zertifizierten Zählzentren dauert die Gutschriftserstellung im Regelfall vier bis acht Wochen. Bitte reklamieren Sie fehlende Gutschriften erst nach Ablauf dieses Zeitraums. Reklamationen können nur bis maximal drei Monate rückwirkend bearbeitet werden.

Checkliste zur Befüllung der DPG-Pfandsäcke

  • Achten Sie stets darauf, dass das DPG-Logo auf den Gebinden erkennbar ist und nicht überklebt o. Ä. ist. Gebinde (einzelne Flaschen, Dosen etc.) mit nicht lesbarem DPG-Logo werden von den Zählmaschinen nicht erfasst.
  • Packen Sie nur vollständig entleerte Gebinde in den Sack.
  • Die 120-Liter-Pfandsäcke sind mit maximal 80 Stück DPG-Verpackungen zu füllen. Die Befüllung der Pfandsäcke darf maximal bis zum gekennzeichneten Füllstrich erfolgen.
  • Die 240-Liter-Pfandsäcke sind mit maximal 160 Stück DPG-Verpackungen zu füllen. Die Befüllung der Pfandsäcke darf maximal bis zum gekennzeichneten Füllstrich erfolgen.
  • Die Füllung ist dennoch ausnahmslos nur bis zum beschrifteten Füllstrich erlaubt – auch wenn dieser unter der Maximalanzahl der Gebinde liegt.
  • Keine ausländischen Gebinde ohne deutsches DPG-Logo in den DPG-Pfandsack packen.
  • Kein Mehrweg in die DPG-Pfandsäcke packen – hierfür bitte separaten Mehrweg-Rücknahmeprozess beachten.
  • Keinen Unrat und Abfall (insbesondere Zigarettenstummel) in den Sack packen.

Bilder: Lekkerland, Shutterstock