Weniger Plastik – gut für die Umwelt! Aber was bedeutet das Einwegplastikverbot für Sie als Shopbetreiber? Wie können Sie die neuen Vorgaben in Ihrem Shop umsetzen? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung mit praktischen Tipps und einer breiten Auswahl an alternativen Produkten!

Plastik ist schlecht für die Umwelt, denn es braucht sehr lange bis es vollständig verrottet. Ein Plastikbecher braucht beispielsweise 50 Jahre, bis er vollständig abgebaut ist. In der Unterwegsversorgung ist Geschirr und Besteck aus Einwegplastik allerdings schon praktisch und kam daher bislang aufgrund des leichten Gewichtes und seiner hohen Stabilität häufig zum Einsatz.

Mit dem neuen Einwegplastikverbot, das in Deutschland ab dem 3. Juli gilt, ist das Geschichte. Zum Glück gibt es inzwischen eine Vielzahl von guten Alternativen, die in Ihrem Shop zum Einsatz kommen können! Wir sagen Ihnen, wie Sie die neue gesetzliche Regelung am besten in Ihrem Shop umsetzen.

Einwegplastikverbot: Diese Produkte sind davon betroffen

Egal ob Teller, Trinkhalme, Bestecke oder Rührstäbchen oder auch Produktverpackungen aus geschäumtem Kunststoff: ab dem 3. Juli sind sie alle vom Einwegplastikverbot betroffen. Zu den verbotenen Materialien zählen PP (Polypropylen), PS (Polystyrol), EPS (Expendiertes Polystyrol), PLA (Biokunststoff) und CPLA (Crystallised Polyactic Acid – Biokunsttoff) sowie Pappgeschirr, das mit Kunststoff beschichtet ist. Produkte aus XPS (Extrudiertes Polystyrol) sind vom Verbot NICHT betroffen und dürfen weiterhin verwendet werden.

Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Plastik enthalten

Sie müssen nun aber nicht zum Experten für die verschiedenen Kunststoffe werden und künftig genau zwischen PP und CPLA unterscheiden können.

Zusätzlich zum Plastikverbot tritt am 3. Juli 2021 eine Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Einwegplastik in Kraft. Sie gilt für Artikel, die mangels ökologischer Alternativen nicht verboten werden können, beispielsweise Hygieneprodukte, Zigarettenfilter oder To go-Becher, in denen Plastik verarbeitet ist.
Das Einwegplastikverbot sieht beispielsweise vor, dass künftig alle weiterhin erlaubten Getränkebecher mit Einwegplastik eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Die Kennzeichnung besteht aus dem Symbol einer Meeresschildkröte im verschmutzen Wasser sowie dem Schriftzug „Produkt enthält Plastik“. Sie und die Verbraucher können so auf einen Blick feststellen, dass in dem gekennzeichneten Produkt Kunststoff enthalten ist und gegebenenfalls auf eine nachhaltigere Alternative oder eine Mehrweglösung zurückgreifen.

... und stattdessen? Pappe, Zuckerrohr, Bambus oder Holz sind hervorragende Einweg-Alternativen!

Der schnelle Snack unterwegs und der heiße Kaffee zum Mitnehmen sind aber natürlich trotz des Einwegplastikverbots noch möglich. Sie müssen dazu nur auf alternative Verpackungsmaterialien und umweltfreundlicheres Einweggeschirr zurückgreifen. Wir haben unser Sortiment bereits entsprechend erweitert und bietet Ihnen schon jetzt Teller aus Pappe oder Palmblatt an. Beim Einwegbesteck führen wir umweltschonende Varianten, gleiches gilt für die unverzichtbaren Kaffee-Rührstäbchen, die sie bei uns aus Holz erhalten können.

„„Verbraucher legen heute immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Nutzen Sie die Gelegenheit, um bei Ihren Kunden einen guten Eindruck zu hinterlassen und stellen Sie frühzeitig auf Alternativen zu Einwegplastik um.““
Rene Neuburg, Consultant Buyer Foodservice Lekkerland

Übergangsfristen Einwegplastikverbot: Kein Grund zur Panik

Beim Gedanken an Ihren Lagerbestand wird Ihnen gerade ganz anders? Das Einwegplastikverbot ist kein Grund zur Panik! Sie dürfen Ihre Bestände bis zum Ende des Jahres noch verbrauchen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Gleiches gilt übrigens auch für uns als Großhändler: auch wir dürfen die Einwegplastik-Produkte, die sich noch in unserem Lager befinden, noch abverkaufen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb: Machen Sie in den kommenden Wochen eine Bestandsaufnahme, welche Produkte Sie noch in welcher Menge haben. Überlegen Sie sich schon jetzt, mit welcher konkreten Alternative Sie das Produkt ersetzen möchten. Gerne steht Ihnen Ihr Lekkerland Ansprechpartner bei der Auswahl zur Seite und bespricht mit Ihnen die speziellen Vor- und Nachteile der einzelnen Materialien.

Einwegplastikverbot: So unterstützen wir Sie bei der Umstellung

Lekkerland beschäftigt sich schon seit längerer Zeit mit dem kommenden Einwegplastikverbot und hat sich frühzeitig Gedanken über pragmatische und qualitativ hochwertige Lösungen gemacht. Davon können Sie jetzt profitieren! So haben wir uns mit dem Pfandsystem RECUP zusammengetan. Gemeinsam ist es unser Ziel, Einwegmüll möglichst zu vermeiden.

Sie möchten das clevere Pfandsystem auch in Ihrem Shop einsetzen? Hier erklären wir Ihnen, wie das geht.

Einwegplastikverbot: Gut für die Umwelt, kaum Mehraufwand für Sie!

Ab dem 3. Juli gilt in der EU ein Verbot von Einwegplastik – weder Teller, noch Besteck oder Verpackungen dürfen noch aus bestimmten Kunststoffen bestehen. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Umstellung – das können Sie jetzt schon tun:

  • Machen Sie eine Bestandsaufnahme: Welche Mengen an Kunststoff-Einwegprodukten für den Unterwegsverzehr haben Sie noch in Ihrem Lager? Dazu gehören Teller, Becher, Verpackungen, Besteck und Rührstäbchen.
  • Suchen Sie sich in unserem Sortiment für jedes Produkt eine geeignete Alternative aus. Wenn Sie sich unsicher sind, unterstützt Sie dabei gerne Ihr persönlicher Ansprechpartner!
  • Machen Sie sich auch Gedanken über eine Mehrwegalternative: Diese werden von Verbrauchern gerne angenommen!
  • Keine Panik: Sie haben für die Umsetzung ausreichend Zeit! Ihre vorhandenen Lagerbestände dürfen Sie noch abverkaufen, voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2021.
  • Nutzen Sie die Veränderung für sich: Ihre Kunden legen zunehmend Wert auf nachhaltige und umweltfreundliche Lösungen. Wenn Sie solche Lösungen anbieten, sprechen Sie darüber! Weisen Sie beispielsweise über ein Schild auf Mehrweglösungen hin.

Ab 2023: Angebot von Mehrwerpackungen wird Pflicht

Unterwegsversorger, Getränke und Essen zum mitnehmen anbieten, müssen ab 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. So sieht es eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die am 6. Mai 2021 vom Bundestag beschlossen wurde.

Die Neuerung ermöglicht es Verbraucher:innen, Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen zu erhalten. Dabei gilt: Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Sie müssen ihren Kundinnen und Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.

Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch den Bundesrat passieren.

Bild: Lekkerland