Alles neu macht 2022 nicht erst der Mai – bereits ab dem 1. Januar gelten einige neue Regelungen, die Ihr Shopgeschäft direkt oder indirekt betreffen. Egal ob die Erweiterung der Pfandpflicht, Plastiktütenverbot, der Verkauf von Tabakprodukten oder neue Vorgaben für Sie als Arbeitgeber: Seien Sie im Bilde, was sich in diesem Jahr alles ändert! Damit Sie davon nicht überrascht werden, haben wir die wichtigsten Neuerungen übersichtlich für Sie als Shopbetreiber zusammengestellt.

Neues Jahr, neue Vorsätze – neue gesetzliche Regelungen! Wie in jedem Jahr bringt auch der 1. Januar 2022 wieder viel Neues mit sich. In diesem Jahr betreffen viele der Veränderungen den Außer-Haus-Konsum: Die Erweiterung der Pfandpflicht haben Sie wahrscheinlich bei vielen betroffenen Produkten bereits umgesetzt – aber wussten Sie auch, dass künftig Plastiktüten verboten sind?

Im Bereich der Tabakprodukte stehen Steuererhöhungen und ein Werbeverbot ins Haus, und auch für Sie als Arbeitgeber ändern sich einige Dinge. Mit unserer Übersicht starten Sie trotzdem entspannt ins neue Jahr, denn hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Sie haben Rückfragen zu einzelnen Themen? Zögern Sie bitte nicht, Ihren Lekkerland Ansprechpartner dazu zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.

2022: Diese neuen Regelungen betreffen den Verkauf in Ihrem Shop

Ab dem 1. Januar 2022 gilt eine erweiterte Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen: Bisher waren beispielsweise Obst- oder Gemüsesäfte noch nicht von der Pfandpflicht erfasst, ab diesem Jahr wird nun auch auf diese Produkte 25 Cent Einwegpfand fällig. Viele Hersteller haben aber bereits in den vergangenen Monaten Ihre Produkte angepasst. Was Sie genau tun müssen, um die neue Pfandregelung in Ihrem Shop umzusetzen, haben wir hier ausführlich für Sie erläutert.

Plastiktüten sind ab sofort passé! Bereits seit 2016 galt eine freiwillige Vereinbarung des Handels, Plastiktüten nicht mehr kostenfrei abzugeben – doch daran fühlten sich viele nicht gebunden. Als Konsequenz gilt nun seit dem Jahreswechsel ein Plastiktütenverbot. Für Sie bedeutet das, dass Sie Kunststoff-Tüten mit einer Wandstärke von 15-50 Mikrometern (= eine typische Plastiktüte) jetzt nicht mehr an Ihre Kunden ausgeben dürfen. Das Verbot gilt auch für Bioplastiktüten, die aus pflanzenhafteren, nachhaltigen Kunststoffen hergestellt werden – denn auch diese lassen sich in der Praxis nur sehr schwierig recyceln. Ignorieren Sie das Verbot, wird es teuer: Sie müssen mit hohen Strafen von bis zum 100.000 Euro rechnen.

Erlaubt bleiben weiterhin die sogenannten „Knöllchenbeutel“ mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die meisten zum Verpacken von Obst und Gemüse genutzt werden. Auch feste Plastiktüten mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern sind vom Verbot ausgenommen, da sie für die mehrfache Nutzung ausgelegt sind.

Verkauf von Tabakprodukten: Das müssen Sie ab dem 1. Januar 2022 beachten

Besonders viele Neuerungen gibt es dieses Jahr beim Verkauf von Tabakprodukten – hier müssen ihre Kunden in verschiedenen Produktkategorien mit höheren Kosten und steigenden Preisen rechnen. Denn: Die Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitt wird zum 1. Januar 2022 erhöht. Eine Packung Marlboro Red mit 20 Zigaretten kostet deshalb künftig 7,60 Euro statt 7,20 Euro. Für eine Lucky Strike Original Red Pouch steigt der Verkaufspreis von 5,70 Euro auf 6 Euro.

Auch bei anderen Tabakprodukten wie Zigarren, Zigarillos oder Pfeifentabak steigen die Preise – hier wird des Mindeststeuersatz 2022 angehoben. Leider sind auch die Nutzer von potenziell risikofreudigeren Produkten wie Tabakerhitzern oder E-Zigaretten von den betroffen: Die benötigten Tabaksticks werden künftig nicht mehr wie Pfeifentabak besteuert – es wird stattdessen 80 Prozent des Steuersatzes für Zigaretten fällig. Für Liquids werden ab dem 1. Juli 2022 pro Milliliter 16 Cent Tabaksteuer fällig.

Unser Tipp: Warnen Sie Ihre preissensiblen Kunden vor und erklären Sie den Grund für den neuen Preis, damit sie von den höheren Kosten nicht überrascht werden. Vorhandene Bestände dürfen Sie übrigens noch abverlangen, diese werden nicht nachbesteuert.

Plakatwerbung  für Zigaretten und Feinschnitt wird es ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr außerhalb von Verkaufsstellen geben – auch Tabakerhitzer und E-Zigaretten dürfen nur noch bis Anfang 2023 bzw. 2024 im Freien beworben werden. Damit wird die Werbung und die Kundenansprache in Ihrem Shop noch wichtiger als bisher: Rechnen Sie damit, dass Ihre Kunden sich häufiger mit Fragen oder dem Wunsch nach Beratung an Sie wenden.

Auch für Sie als Arbeitgeber gibt es 2022 Neuerungen!

Ihre Kunden haben mit dem Beginn des neuen Jahres so einiges zu verdauen – aber auch Sie als Arbeitgeber sind von einigen neuen Regelungen betroffen. Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro und zum 1. Juli noch einmal auf 10,45 Euro. Im Koalitionsvertrag der regierenden Ampelkoalition ist sogar eine Erhöhung auf 12 Euro festgeschrieben, es könnte also sein, dass es hier in Zukunft noch einmal zu einer Anpassung kommt. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer – mit Ausnahme von Azubis, Personen im Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten Dauer. Auch bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen gilt der gesetzliche Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht.

Ab dem 1. Januar werden außerdem elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Ärzte zur Pflicht. Mit der sogenannten „eAU“ werden die Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermittelt. Als Arbeitgeber bekommen Sie das Dokument aktuell noch in Papierform – allerdings nicht mehr lange! Ab Juli 2022 sollen auch die Arbeitgeber die Krankschreibung digital erhalten.

Übrigens: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern einen Corona-Bonus auszahlen möchten, müssen Sie sich beeilen! Nur noch bis zum 31. März können Ihre Mitarbeiter von Ihnen den Bonus in Höhe von maximal 1500 Euro steuerfrei erhalten.

...und auch diese Veränderungen in 2022 sollten Sie kennen: Co2-Steuer, EEG-Umlage und Portoerhöhung

Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben, steigt auch 2022 die CO2-Steuer – von 25 Cent pro Tonne auf 30 Cent. Für die Benzinpreise heißt das: es wird teurer – der ADAC schätzt, dass für Benzin und Diesel dadurch im Schnitt 1,5 Cent pro Liter mehr anfallen werden.

Die EEG-Umlage ist dafür zum 1. Januar 2022 um 40% gesunden und ist damit auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren – Ziel der Umlage ist die Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist in den Strompreis, den Sie an ihren Stromanbieter zahlen bereits eingerechnet. Leider dürfen Sie jetzt trotzdem nicht mit einem günstigeren Strompreis rechnen: aktuell zahlen die Energieversorger deutlich höhere Preise im Stromeinkauf, die die sinkende EEG-Umlage vollständig ausgleichen.

Alles wird digitaler – vor allem in den letzten beiden Corona-Jahren hat die Digitalisierung einen deutlichen Anschub bekommen. In machen Situationen muss es aber doch noch der klassische Papierbrief per Post sein: Auch dieser wird 2022 für die Verbraucher teurer. Statt 80 für einen Standardbrief und 60 Cent für eine Postkarte verlangt die Deutsche Post aufgrund gestiegener Löhne und Kosten künftig 85 Cent und 70 Cent. Das ist für Sie besonders dann wichtig, wenn Sie in Ihrem Shop auf Postservices oder Briefmarken anbieten. Besorgen Sie sich schnellstmöglich die neuen Marken – oder Ergänzungsmarken, um den noch vorhandenen Bestand weiter nutzen/verkaufen zu können.

Viel ist neu, einiges ist anders, manches wird in 2022 teurer!

Der Start ins Jahr 2022 hatte es ganz schön in sich! Mit unserer Übersicht bleiben Sie über alle für den Außer-Haus-Konsum relevanten Veränderungen 2022 im Bilde:

  • Neue Pfandregelung: Das erweiterte Einwegpfand gilt künftig auf fast alle Produkte in Einwegflaschen – Ausnahmen gibt es kaum noch.
  • Plastiktütenverbot: Die klassische Plastiktüte gibt es künftig nicht mehr – nur noch sehr dünne und stabile Tüten für den Mehrfachgebrauch sind erlaubt.
  • Tabaksteuer: Die Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitt steigt und führt zu Preiserhöhungen bei den betroffenen Produkten.
  • Mindeststeuersatz auf Tabakprodukte: Auch Konsumenten anderer Tabakprodukte müssen tiefer in die Tasche greifen – das gilt auch für Tabakerhitzer und E-Zigaretten!
  • Keine Tabakwerbung außerhalb von Shops mehr: Mit den großformatigen Plakatwerbungen auf Wänden und Litfaßsäulen ist 2022 Schluss – jetzt darf Tabakwerbung für Zigaretten und Feinschnitt nur noch in der Verkaufsstelle gezeigt werden.
  • Mindestlohn steigt: Zum 1. Januar 2022 und 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn erhöht.
  • Digitale Krankschreibung: Für Ärzte gilt seit dem 1. Januar die Pflicht, eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen – zunächst für die Krankenkassen, später im Jahre auch für Sie als Arbeitgeber.

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