Mehrweg-Alternativen sind Pflicht – bei To-Go-Getränken und -Snacks
Seit Anfang 2023 müssen To-Go-Getränke und -Snacks (auch) in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Das schreibt das Verpackungsgesetz (§33) vor (mehr dazu unten). Mit „Einfach Mehrweg“ bieten wir von Lekkerland eine Mehrweg-Lösung an, die sowohl einfach und wirtschaftlich für unsere Kund:innen als auch attraktiv für Konsument:innen ist. Unsere Partner sind hierbei REMONDIS und Sykell.
Weitere Informationen zu „Einfach Mehrweg“ bietet diese Website: Einfach Mehrweg – Die einfache Mehrweglösung in einer komplizierten Welt (einfach-mehrweg.com.