Die folgenden Informationen richten sich an unsere Lieferanten. Falls Sie Kund:in von Lekkerland sind und Fragen zur E-Rechnung haben, richten Sie diese bitte an den für Sie zuständigen Ansprechpartner:in im Vertrieb.
Grundsätzlich wird Lekkerland seine Kund:innen proaktiv bis Ende 2025 über das Thema E-Rechnung informieren.
Die Verpflichtung zum Versand elektronischer Rechnungen beginnt am 01.01.2027.
Informationen für unsere Lieferanten
Im Rahmen unserer gemeinsamen Zusammenarbeit möchten wir Sie als Lieferant über die Einführung der E-Rechnung bei Lekkerland informieren.
Der Empfang elektronischer Rechnungen für nach 31.12.2024 ausgeführte inländische B2B-Umsätze ist seit dem 01.01.2025 verpflichtend.
Bis zur finalen Umstellung auf die E-Rechnung ist die Einreichung von Rechnungen als PDF-Datei und in Papierform über die bestehenden Eingangskanäle für bestimmte Übergangszeiträume und ohne zusätzliche Bestätigung unsererseits weiterhin möglich und gesetzlich zulässig.
Rechnungen im EDIFACT-Format sind auch über die Übergangszeiträume hinaus und ohne explizite Zustimmung weiterhin nutzbar.
Bitte beachten Sie:
Ein geregelter Übergang zur E-Rechnung bedarf einer Absprache, um Besonderheiten im Austausch mit Lekkerland korrekt abbilden zu können. Insbesondere sind das elektronische Rechnungsformat sowie der Übermittlungsweg zu vereinbaren.
Bitte kontaktieren Sie uns unter der folgenden eMail e-rechnung-information@lekkerland.com vor einer Umstellung auf die E-Rechnung. Von nicht abgesprochenen Übersendungen von E-Rechnungen auf den bisher genutzten Kanälen bitten wir abzusehen, da diese dort nicht verarbeitet werden können.