Elektronische Rechnungen – Ihr Ansprechpartner
Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz die Grundlage für die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen (CEN-Norm EN 16931 / xRechnung oder ZUGFeRD) ab dem 1. Januar 2025 geschaffen. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.
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