Wie kann das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Handel, beispielsweise in einem Tankstellen-Shop oder Kiosk, so weit wie möglich reduziert werden? Diese Frage beschäftigt derzeit viele Händler, auch im Bereich der Unterwegsversorgung. Wir haben dazu Dorothea Kraft befragt, Referentin Verkaufsstellen des Fachbereich Handel und Logistik (FBHL) bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).

Viele Handelsunternehmen sind verunsichert, welche Vorgaben sie beachten müssen, wenn sie ihr Geschäft derzeit betreiben wollen. Was sind die wichtigsten Hinweise, die Sie ihnen geben können?
Dorothea Kraft: Am wichtigsten ist der Hinweis auf den Abstand von mindestens 1,50 Meter. Mit dem Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen darf die Abstandswahrung nicht automatisch vernachlässigt werden. Bisher haben wir einen relativ glimpflichen Verlauf der Erkrankungswelle in Deutschland. Damit das so bleibt, dürfen Beschäftigte nicht nachlassen, auf die Einhaltung des Abstands zu achten.

Was sind die häufigsten Fragen, mit denen Handelsunternehmen an Sie herantreten?
Das sind insbesondere Fragen nach dem Tragen von Handschuhen. Die BGHW rät generell vom inflationären Handschuh-Gebrauch ab. Es gibt nur eine enge Indikation für Handschuhe, zum Beispiel im Umgang mit Flächendesinfektionsmitteln oder wenn weder Waschgelegenheit noch Handdesinfektion zur Verfügung stehen. Ansonsten strapaziert das lange Tragen von Handschuhen die Haut und erweckt ein falsches Sicherheitsgefühl.

Dorothea Kraft von der BGHW (Foto: BGHW)

Dann kommen Fragen nach der Notwendigkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und der Wechselhäufigkeit. Essenz ist, dass zum Beispiel bei Arbeiten auf der Verkaufsfläche, etwa beim Wareverräumen oder in der Kundenberatung, Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. An stationären Arbeitsplätzen, wie Kassen, die mit einer möglichst mehrseitigen transparenten Abtrennung versehen sind, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Ganz neu ist die häufige Frage nach den Gesichtsschilden. Hier weisen wir darauf hin, dass die Bauformen solcher Schilde sehr unterschiedlich sind und damit auch deren Schutzwirkung. Es gibt den professionellen Schild, wie er auch im Krankenhaus eingesetzt wird, aber auch selbst gebastelte Varianten. Daher ist unsere Aussage, dass Gesichtsschilde im Regelfall nicht die Mund-Nasen-Bedeckung ersetzen, aber eine Ergänzung sein können.

An welchen Stellen (bei welchen Prozessen/Abläufen) ist im Handel das Ansteckungsrisiko am größten? Wie sollte einer Ansteckung an den jeweiligen Stellen vorgebeugt werden?
An den Stellen, an denen der Abstand von mindestens 1,50 m nicht eingehalten wird oder werden kann, ist das Risiko am größten. Denn Hauptansteckungsweg ist die Tröpfcheninfektion.

Nicht nur im Verkaufsraum und vor dem Kunden sollten die Abstandsregeln eingehalten werden, sondern auch „hinter den Kulissen“: also im Pausenraum, im Raucherbereich und beim Kommen zur Arbeit oder Gehen nach Hause. Maßnahmen, um Abstand zu halten, sind zum Beispiel versetzte Pausen – im Pausenraum oder Rauchereck.

Danke für das Gespräch!

Bild: iStock / Anikona

Informationsangebote der BGHW

 

Antworten auf weitere Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Website . Die Berufsgenossenschaft hat darüber hinaus ein Servicetelefon eingerichtet, an dem Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz rund um das Coronavirus beantwortet werden. Die Telefonnummern finden sich auf dieser Seite.

Auf bghw.de gibt es mehrsprachige Aushänge zum Herunterladen und Ausdrucken zum Thema Abstand halten, sowie ein Poster mit dem Hinweis Mundschutz tragen, und ein Poster mit den allgemeinen Hygieneregeln (Niesetikette, Lüften, Händewaschen).

Auf der Kampagnen-Website gibmirnull.de kann man Aufkleber mit „Gib Viren Null Chance!“ bestellen, um sie beispielsweise auf Spiegel über Handwaschbecken zu kleben.