Mitarbeitende für Ihren Kiosk finden: Lesen Sie jetzt, wo Sie geeignete Unterstützung finden, wie ein Arbeitsvertrag aussehen sollte und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie kennen müssen.

Selbstständig bedeutet vor allem „selbst“ und „ständig“ - wenn Sie einen Kiosk betreiben, stoßen Sie mit dieser Faustregel schnell an Ihre Grenzen. Wenig Schließtage, lange Öffnungszeiten: Ohne Unterstützung durch Mitarbeitende geht Ihnen schnell die Puste aus. Wir haben für Sie alles zusammengestellt, was Sie rund um die Beschäftigung von Mitarbeitenden in Ihrem Kiosk wissen müssen – wie Sie für Ihren Kiosk Mitarbeiter finden, das Arbeitsverhältnis regeln und die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen gestalten.

Gutes Personal ist schwer zu finden – leider ist an diesem Sprichwort etwas Wahres dran. Denn natürlich möchten Sie für Ihren Kiosk Mitarbeitende finden, denen Sie vertrauen können und die gut bei Ihren Kundinnen und Kunden ankommen. Kommunikativ und höflich sollten sie sein, stets den Überblick im Shop bewahren, ein Auge für zu erledigende Dinge haben und natürlich zuverlässig sein.

Wir geben Ihnen Tipps, wie und wo Sie geeignete Mitarbeiter für Ihren Kiosk finden und worauf Sie bei der Anstellung achten sollten. Dazu müssen Sie kein Jurist sein, sollten aber einige wichtige rechtliche Aspekte beachten. Egal ob Vollzeitkraft, Minijobber oder Aushilfe: Verteilen Sie die anfallenden Aufgaben in Ihrem Shop auf mehrere Schultern – so können Sie sich als Betreiber:in besser auf die wesentlichen Dinge konzentrieren: Ihre Kundinnen und Kunden.

Mitarbeiter finden: Hier finden Sie Unterstützung für Ihren Kiosk

Jobportale gibt es viele verschiedene – aber sie sind meist nicht der richtige Ort, um Mitarbeitende für einen Kiosk oder einen anderen Convenience Shop zu finden. Schauen Sie lieber nach lokalen Lösungen, schließlich suchen Sie Mitarbeiter, die bereits in Ihrem Einzugsgebiet oder in der Nähe wohnen. Als erstes sollten Sie immer einen Aushang in Ihrem eigenen Shop machen – vielleicht ist ja eine:r Ihre:r Kund:innen gerade auf der Suche nach einer (Neben-)Beschäftigung?

Beschreiben Sie im Aushang genau, was Sie sich von Ihren Mitarbeitenden wünschen und wie viele Stunden die Anstellung umfassen soll. Ist Nacht- oder Schichtarbeit gewünscht? Dann sollten Sie auch das bereits in den Aushang mit aufnehmen. Achten Sie auch darauf, Ihre E-Mailadresse oder Telefonnummer für Nachfragen anzugeben. Wenn Ihr Shop eine eigene Social Media Präsenz hat, gehört Ihre Stellenanzeige dort natürlich auch hin. Sie haben nur ein privates Social Media Profil? Teilen Sie Ihre Stellenanzeige dort trotzdem und bitten Sie Ihre Freundinnen und Freunde, sie weiter zu verbreiten – Sie werden sich wundern, welche Reichweite Sie damit erzielen können!

Vielleicht gibt es in Ihrem Ort auch eine örtliche Wochenzeitung oder ein Anzeigenblatt, in dem Sie inserieren können? Gerade lokale Zeitungen sind sehr beliebt und werden regelmäßig durchgeblättert. Denken Sie auch an die örtliche Arbeitsagentur und schwarze Bretter: Viele Supermärkte, Bibliotheken, Volkshochschulen und Hochschulen bieten die Möglichkeit an, Stellenanzeigen bei Ihnen auszuhängen.

 

Vollzeit, Minijob, 538-Euro-Job – oder doch eine Aushilfe? Mitarbeiter für Ihren Kiosk finden und richtig einstellen

Wie Sie Ihre neuen Mitarbeitenden einstellen, hängt vor allem davon ab, wieviel Unterstützung Sie benötigen. Brauchen Sie eine Vollzeitkraft oder reicht eine Beschäftigung mit weniger Stunden pro Woche auch aus? Falls ja, kommen für Sie auch alternative Jobmodelle wie der Mini-Job oder eine Niedriglohnbeschäftigung (Midi-Job) in Frage. Achtung: Die Begriffe Minijob, Aushilfsjob oder 538-Euro-Job (ehemals 520 Euro-Job) werden oft unterschiedlich verwendet, meinen aber meist das gleiche Beschäftigungsverhältnis – lassen Sie sich nicht durch unterschiedliche Namen irritieren.

Es gibt zwei Arten von Minijobs: Bei einem 538-Euro-Minijob muss das monatliche Gehalt unter 538 Euro liegen Wie viele Stunden ein solcher Mini-Jobber bei Ihnen arbeiten kann, hängt vom Stundenlohn ab. Auch für Minijobs gilt gilt übrigens immer und in jedem Fall der gesetzliche Mindestlohn – unabhängig von der Art der Tätigkeit!.

Eine andere Art von Mini-Job ist der kurzfristige Mini-Job: Hierbei darf der Arbeitseinsatz in einem Kalenderjahr drei Monate (bzw. 70 Tage) nicht überschreiten – dafür kann das Entgelt in dieser Zeit schwanken. Weitere Informationen, in welchen Situationen solche kurzfristigen Beschäftigungen möglich sind, finden Sie hier.

Welche Vorteile hat die Beschäftigung von Mini-Jobber:innen für Sie als Arbeitgeber? Sie zahlen für Mini-Jobber:innen lediglich eine Pauschalabgabe an die Minijobzentrale der Bundesknappschaft, in der Kranken- und Rentenversicherung sowie Beiträge zur Unfallversicherung, Umlagen und Steuern enthalten sind. Aktuell liegen die Abgaben für Minijobs im gewerblichen Bereich bei 35 Prozent - als Arbeitgeber tragen Sie davon 31,4 Prozent, damit die/der Minijobber:in nur 3,6 Prozent übernehmen muss. Für Sie bedeutet das: geringere Kosten, geringerer organisatorischer Aufwand – aber auch weniger Unterstützung. Minijobberinnen und Minijobber zahlen in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge – es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Achtung: Die Regelungen rund um Mini- oder Midijobs ändern sich immer wieder. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden aktuellen Bestimmungen. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, eine:n Steuerberater:in in diese Fragen zu involvieren – diese übernehmen teilweise auch die An- und Abmeldung der Mitarbeitenden für Sie.

Weitere Informationen rund um den Minijob finden Sie hier.

Sie brauchen mehr Hilfe und möchten nicht mehrere Minijobber koordinieren müssen? Dann ist vielleicht der sogenannte Midi-Job (auch: Niedriglohnbeschäftigung) das richtige für Sie: Hierunter fallen Jobs mit Gehältern zwischen 538 und 2000 Euro monatlich. Midi-Jobber:innen und Arbeitgeber zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein, allerdings mit stark reduzierten Beiträgen. Denn diese werden nicht prozentual anhand des Lohns festgelegt, sondern mit einer speziellen Berechnungsformel. Trotzdem können Midi-Jobber:innen die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung für sich beanspruchen.

Weitere Informationen zu Midi-Jobs finden Sie hier.

Wenn Sie sich unsicher sind, welches Beschäftigungsverhältnis in Ihrem Fall am besten geeignet ist, steht Ihnen die Arbeitsagentur auch beratend zur Seite: Der Arbeitgeber-Service beantwortet Ihre Fragen zeitnah durch einen persönlichen Ansprechpartner.

Schritt für Schritt: So melden Sie Ihre neuen Mitarbeitenden an

Sie haben sich für eine:n neue:n Kolleg:in entschieden und haben die wichtigsten Anstellungs-Formalitäten geklärt? Dann sollten Sie diese unbedingt in einem Arbeitsvertrag festhalten! So vermeiden Sie unnötige Fallstricke und kostspielige Risiken. Musterarbeitsverträge finden Sie als Vorlagen bei Ihrer örtlichen IHK – am besten suchen Sie einfach nach „Musterarbeitsvertrag + IHK Ortsname“, dann werden Sie schnell fündig.

Ist der Arbeitsvertrag fertig, beantragen Sie unter www.bno.arbeitsagentur.de eine Betriebsnummer. Dies müssen Sie jedoch nur erledigen, wenn Sie zum ersten Mal einen Mitarbeitenden einstellen, denn diese spielt vor allem für die Statistik der Arbeitsagentur eine Rolle. Im nächsten Schritt benötigen Sie von Ihrem neuen Mitarbeitenden einige Informationen wie die Steueridentifikationsnummer, eine Kopie des Sozialversicherungsausweises und die Mitgliedsbescheinigung seiner aktuellen Krankenkasse. Bei ausländischen Mitarbeitenden ist auch eine Arbeitserlaubnis notwendig. Mit diesen Informationen melden Sie der Krankenversicherung Ihrer/s Mitarbeitenden, dass sie/er bei Ihnen beschäftigt ist, und führen die Sozialversicherungsbeiträge an sie ab.

Nicht vergessen dürfen Sie die Meldung Ihres Mitarbeitenden bei der gesetzlichen Unfallversicherung (www.dguv.de), um sich selbst und Ihren Mitarbeitenden bei Arbeits- und Wegeunfällen abzusichern. Jetzt haben Sie es fast geschafft! Nur noch eins: Wenn in Ihrem Shop unverpackte Lebensmittel verarbeitet werden – beispielsweise frisch belegte Brötchen, dann muss Ihr:e Mitarbeitende:r vor Arbeitsantritt noch eine Hygieneschulung bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt absolvieren.

 

Work, Work, Work: Warum nicht egal ist, wieviel Ihre Mitarbeitenden arbeiten

Endlich Unterstützung! Sie haben alles erledigt und freuen sich nun, Ihren Mitarbeitenden in Ihrem Shop einzusetzen – wunderbar! Aber achten Sie auf die regelmäßigen Arbeitszeiten. Überstunden sind möglich, sollten aber aus verschiedenen Gründen nicht zur Regel werden. Zum einen sind Sie als Arbeitgeber auch für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich: Eine dauerhafte Mehrbelastung wirkt sich schnell negativ aus. Die Folge: Ihre Mitarbeitenden fühlen sich nicht gut und suchen sich möglicherweise schnell einen neuen Job.

Achten Sie deshalb darauf, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten in der Regel nicht zu überschreiten. Angestellte dürfen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten und müssen elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten einhalten können. Eine gute und eigentlich unverzichtbare Möglichkeit, die Stundenzahl im Blick zu behalten, ist eine Arbeitszeiterfassung für jeden Mitarbeiter. Wie sie diese erheben, ist Ihnen überlassen – wichtig ist nur, dass Sie sich gleich zu Beginn ein verlässliches System überlegen.

Fazit: Kiosk Mitarbeitende finden, einstellen und anmelden

Was auf den ersten Blick nach einem Buch mit sieben Siegeln aussieht, ist in der Realität gar nicht so kompliziert! Mit unseren Tipps sind Sie auf der sicheren Seite und können sich schon bald über Unterstützung im Shop freuen:

  • Lokale Suche nach Mitarbeitenden: Wenn Sie Mitarbeiter für Ihren Kiosk finden möchten, suchen Sie am besten lokal! Lokale Gruppen in sozialen Medien, Wochenzeitungen, Anzeigenblätter, ein Aushang im eigenen Shop oder an den schwarzen Brettern von Supermärkten, Bibliotheken oder Hochschulen sind gute Wege, passende Unterstützung zu finden.
  • Welches Beschäftigungsverhältnis ist das richtige für Sie? Ob Sie einen Mini- oder Midi-Jobber oder eher doch eine Vollzeitkraft benötigen, hängt vor allem von den Aufgaben und der Arbeitsmenge ab, die in Ihrem Shop zu erledigen sind. Im Zweifelsfall hilft Ihnen der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur bei der Entscheidung weiter.
  • Ohne Arbeitsvertrag geht es nicht: Verzichten Sie niemals darauf, die Eckpunkte er Beschäftigung in einem Arbeitsvertrag festzuhalten.
  • Die/Den Mitarbeitende:n richtig anmelden: Bevor es losgehen kann, müssen Sie Ihre:n neue:n Mitarbeitende:n noch korrekt anmelden – je nach Job entweder bei der Minijobzentrale oder bei seiner Krankenkasse. Auch die gesetzliche Unfallversicherung muss über Ihre:n neue:n Mitarbeitende:n Bescheid wissen.

Sie möchten einen Kiosk eröffnen? Finden Sie hier viele weitere Tipps zum erfolgreichen Start für Ihren Shop!

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