Frühlinganfang heißt Draußen Zeit: An einem lauen Frühlings- oder Sommerabend noch länger unter freiem Himmel sitzen, ein kaltes Getränk und ein gutes Gespräch genießen – das lieben die meisten Menschen. Ihre Kundinnen und Kunden bestimmt auch! Was liegt da näher als ein paar Tische und Stühle vor Ihren Shop oder Kiosk zu stellen? Achtung: Das dürfen Sie nicht „einfach so“ tun. Wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie den Bereich vor Ihrem Shop nutzen möchten.

Frühlingsfeeling findet man nicht in stickigen Shops und engen Gängen: Wenn Sie bei warmem Wetter möchten, dass ihre Kundinnen und Kunden mehr Zeit bei Ihnen verbringen, sind Außenplätze eine sehr gute Idee. Denn wenn die Temperaturen steigen, lieben wir die Biergartenatmosphäre an der frischen Luft und haben oft auch Zeit für ein Gespräch mit Bekannten.

Doch wie vieles ist auch das Angebot von Sitzplätzen im Außenbereich in Deutschland klar geregelt. Einfach so Tische und Stühle hinausstellen – das ist leider nicht erlaubt. Um das zu tun, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen – wir verraten Ihnen in diesem Text, welche das sind und was Sie tun müssen.

Warum Sie nicht einfach Tische vor Ihren Shop oder Kiosk stellen dürfen

In der Regel wird Ihnen das Grundstück vor Ihrem Shop nicht gehören – und ist auch nicht Teil ihrer Mietvereinbarung. Liegt vor Ihrem Kiosk ein Bürgersteig oder ein kleiner Platz, ist die Stadt der Eigentümer dieses Grund und Bodens. Und als solcher kann sie auch entscheiden, was dort passiert. Die meisten Städte haben unter bestimmten Voraussetzungen kein Problem mit der gewerblichen Nutzung – allerdings verlangen Sie dafür ein Entgelt. Dieses wird individuell festgelegt und hängt von der Größe der Fläche sowie der Anzahl und Art der Tische ab. Die genaue Gestaltung der Regelung variiert dabei nicht nur in den verschiedenen Bundesländern, sondern sogar von Gemeinde zu Gemeinde.

Diese Regelung bezieht sich übrigens nicht nur auf Sitzplatztische – Stehtische können Sie ebenfalls nicht einfach nach Belieben aufstellen. Auch hier gilt: Sie brauchen eine Sondernutzungserlaubnis Ihrer Stadt oder Gemeinde. In seltenen Fällen gehört die Fläche vor dem Shop vielleicht Ihnen oder der/dem Shopeigentümer:in. In diesem Fall muss dafür die ursprüngliche Gaststättenerlaubnis erweitert werden, auch hier gilt also: Einfach mal machen ist ein schlechter (und teurer) Ratgeber. In diesem Fall meldet sich das Ordnungsamt vermutlich zeitnah mit einem Bußgeld bei Ihnen.

 

So bekommt Ihr Shop einen kleinen, aber feinen Außenbereich

Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu Ihrem örtlichen Ordnungsamt auf: Prüfen Sie, ob vielleicht bereits auf der Webseite Informationen und Antragsformulare verfügbar sind. Die Stadt Köln hat beispielsweise alle notwendigen Unterlagen und Informationen dazu auf einer Seite übersichtlich zusammengefasst. Vielleicht gibt es so etwas auch für Ihre Stadt?

Bevor Sie eine Genehmigung beantragen, können Sie jedoch schon einmal selbst aktiv werden und prüfen, ob vor Ihrem Shop überhaupt genug Platz für eine Außengastronomie ist. Sind Tische und Stühle vor dem Shop aufgestellt, muss auf dem Gehweg noch mindestens 1,50 Meter Durchgangsweg frei bleiben – das ist die Fläche, die zwei Rollstuhlfahrer benötigen, um aneinander vorbeizukommen. Auch der Fahrrad- und Autoverkehr darf durch Ihre Außengastronomie natürlich nicht beeinträchtigt werden.

 

Tische vor dem Shop: Der Weg führt über Formulare & Genehmigungen

Für eine Sondernutzung der Flächen vor Ihrem Shop brauchen Sie in der Regel zwei Genehmigungen, in manchen Fällen sogar drei: eine erweiterte Gaststättenerlaubnis, die die neue Fläche miteinschließt, sowie eine Sondernutzungserlaubnis für diese Fläche. Diese Erlaubnis können Sie für das gesamte Jahr oder nur für die Sommermonate von März bis Oktober beantragen. Achtung: In vielen Fällen muss die Sondernutzung jedes Jahr wieder erneut beantragt und genehmigt werden.

In einigen Fällen müssen Sie zusätzlich dazu noch Kontakt zum Bauaufsichtsamt aufnehmen und auch dort einen Antrag stellen. Das trifft zu, wenn Sie: Ihren Shop anders nutzen wollen als bisher (also beispielsweise aus einem Modegeschäft einen Kiosk machen), wenn Sie bauliche Veränderungen vornehmen möchten, das Gebäude länger leer stand oder die Außenfläche eine bestimmte Größe überschreitet.

 

Was darf ich dort anbieten und verkaufen – und worauf muss ich noch achten?

Sie dürfen Ihren Kundinnen und Kunden auf den Außenplätzen die gleichen Produkte verkaufen wie in Ihrem Shop auch – auch alkoholische Getränke. Beachten Sie aber, dass Sie als Betreiber:in der Fläche für das Geschehen mitverantwortlich sind: Randalieren ihre Gäste also nach intensivem Alkoholgenuss zu später Stunde, kann Ihre Genehmigung schnell wieder entzogen werden.

Apropos Lärm: Im BundesImmissionsschutzgesetz und der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm ist für ganz Deutschland geregelt, wann es wo wie laut werden darf. In reinen Wohngebieten liegt die Messgrenze tagsüber (7-22 Uhr) bei 50 Dezibel, in Gewerbegebieten bei 65-70 Dezibel. Ab 22 Uhr gelten überall deutlich niedrigere Grenzwerte. Zur Einordnung: Ein herkömmlicher Haushaltsstaubsauger ist etwa 70 Dezibel laut. Wenn es um Lärmbelästigung geht, verstehen die Behörden keinen Spaß – es ist deshalb mehr als ratsam, sich an die Vorgaben zu halten, andernfalls droht auch hier der Verlust der Genehmigung.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für das Angebot von Sitzplätzen: Gibt es Tische und Stühle, müssen Sie auch eine Damen- und Herrentoilette anbieten. Haben Sie keine sanitären Einrichtungen, können Sie allerdings Stehtische nutzen – hierfür gibt es keine derartigen Vorgaben.

Darauf müssen Sie achten, wenn Sie Außenplätze vor Ihrem Shop anbieten

Ein Außenbereich mit Sitz- oder Stehplätzen bietet Ihnen in den Sommermonaten viele Vorteile: Ihre Gäste verweilen länger bei Ihnen, nutzen die Gelegenheit, um ins Gespräch zu kommen und konsumieren so häufig mehr. Doch auf ein paar Dinge müssen Sie achten, bevor Sie Tische und Stühle herausholen:

  • Kontaktieren Sie Ihr lokales Ordnungsamt und erfragen Sie die notwendigen Genehmigungen für die Einrichtung eines Außenbereiches.
  • Prüfen Sie selbst, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen – also ob der Gehweg auch mit Tischen und Stühlen noch breit genug ist.
  • Füllen Sie die notwendigen Formulare sorgfältig und wahrheitsgemäß aus.
  • Nicht vergessen: Wer Sitzplätze anbietet, muss auch Sanitäranlagen bereitstellen!
  • Halten Sie im laufenden Betrieb Lärmschutzvorgaben akribisch ein und nehmen Sie Rücksicht auf Anwohner:innen.

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