Energiesparpflichten für Shopbetreiber
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung hat Auswirkungen auf alle Shopbetreiber:innen.
Ihre volle Bezeichnung hat 56 Buchstaben und sie soll helfen, dass in Deutschland mit Blick auf die geopolitischen Entwicklungen in den kommenden Monaten weiter mehr Energie eingespart werden kann.
Die Rede ist von der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen - der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – abgekürzt EnSiKuMaV. Sie definiert unter anderem auch Energiesparpflichten für Unternehmen und gilt vorerst bis zum 28. Februar 2023.
Wie so oft bei neuen Gesetzen und Verordnungen gibt es auch hierbei einige Punkte, die noch nicht gänzlich geklärt ist.
Hinweis: Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Lekkerland mit diesem Artikel zu den nachfolgend aufgeführten Punkten keine Rechtsberatung durchführt. Wir bitten also um Verständnis, dass entsprechende Anfragen nicht bearbeitet werden können und ausschließlich mit den zuständigen Stellen und/oder juristischen Beratern zu klären sind.
Achtung: Türen schließen
So sieht Paragraph 10 der Verordnung vor, dass Türen von Einzelhandelsgeschäften nicht dauerhaft offenstehen dürfen. In der Praxis stellt sich aber die Frage: sind nur Türen nach Draußen gemeint oder auch Türen in Gebäudekomplexen? Zweck der Vorschrift ist, den Verlust von Heizwärme zu vermeiden, so dass irrelevant sein dürfte, ob die Ladentür nach draußen oder in einen kalten nicht beheizten Vorraum, etwa einer Bahnhofshalle, führt. Also heißt es auch hier: Türe zu.
Beleuchtete Werbung nur noch zu bestimmten Zeiten
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Ausgenommen sind der Betrieb von Werbeanlagen während der Öffnungszeiten, die als Hinweise auf Gewerbe oder Beruf am selben Ort dienen, sowie der Betrieb von Werbeanlagen während Sport- und Kulturveranstaltungen.
Die Definition, was eine Werbeanlage ist, wird in den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes definiert.
Die Bauordnung in Nordrhein-Westfalen beispielsweise versteht unter Werbeanlagen ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Als Beispiele werden Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen aufgeführt.
Daher müssen auch Werbetafeln sowie Leuchtreklame an Gebäuden von Unternehmen im entsprechenden Zeitraum abgeschaltet werden.
Ausnahmen für Tankstellenshops und bestimmte Werbesäulen
In § 11 Satz 2 der Verordnung wird eine Ausnahme von dem Verbot des Betriebs der Werbeanlagen geregelt. Danach gilt das Verbot nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.
Ebenso ist eine explizite Ausnahme für Tankstellen enthalten. Laut Gesetzesbegründung ist von der Ausnahmeregelung in Satz 2 auch die Beleuchtung von Tankstellen und von Nebenbetrieben an den Bundesautobahnen erfasst, denn diese dienen auch der Verkehrssicherheit, sofern die Betriebe geöffnet sind. Sind die Tankstellen geschlossen, dürfte der Betrieb der beleuchteten Werbeanlagen somit ebenfalls im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten sein.
Falls Sie sich beim abendlichen Spaziergang wundern, warum die Werbetafel an der Bushaltestelle noch leuchtet: Unter die Ausnahmevorschrift des Satz 2 fallen außerdem Beleuchtungseinrichtungen in Form von beleuchteten Werbeträgern an Fahrgastunterständen oder Wartehallen, Haltepunkten und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung zu behandeln sind.
Energiesparpflichten für Shopbetreiber: Temperatur am Arbeitsplatz
Was ebenfalls großen Widerhall in den Medien gefunden hat: Die Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz darf nun vorübergehen je nach Art und Schwere der Tätigkeit zwischen 12 °C und 19°C liegen (§ 12 der Verordnung). Damit werden aber keine Energiesparpflichten für Shopbetreiber:innen vorgeschrieben, also nicht, dass die Raumtemperaturen verringert werden müssen, weil diese nur Mindestwerte darstellen. Es wird aber ermöglicht, dass auch private Arbeitgeber Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen und in gewerblichen Bereichen rechtssicher weniger heizen dürfen.