Ein Plausch in der Kaffeeküche, eine Zigarette zwischendurch oder ein Arztbesuch – der Arbeitsalltag in Tankstelle, Shop oder Kiosk besteht bei vielen oft aus mehr als nur der eigentlichen Arbeit. Doch was zählt laut Arbeitszeitgesetz eigentlich zur Arbeitszeit?

Kaffeepausen: keine Arbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz

Für Kaffeepausen gilt dasselbe wie für die Raucherpausen: Sie gehören laut Arbeitszeitgesetz nicht zur Arbeitszeit und müssten eigentlich nachgearbeitet werden. Da der Kaffeeklatsch im Pausenraum oder in der Küche aber das Teamgefühl stärkt, werden sie in der Regel geduldet.

Arzttermine – Arbeitgeber:innen können Bescheinigung verlangen

Grundsätzlich sind Beschäftigte verpflichtet, Arzttermine so zu legen, dass sie nicht mit der Arbeitszeit kollidieren. Sollte das einmal nicht möglich sein, etwa weil bei bestimmten Fachärzt:innen Termine nur schwer zu bekommen sind, müssen Arbeitgeber:innen einen Arztbesuch ermöglichen, können aber laut Arbeitszeitgesetz eine Arztbescheinigung verlangen.

Zeit zum Umkleiden: bei Dienst- und Schutzkleidung Arbeitszeit

Wenn Mitarbeitende verpflichtet sind, vor Arbeitsbeginn Dienst- oder Schutzkleidung anzuziehen, zählt das Umkleiden zur Arbeitszeit. Wer jedoch freiwillig zur Arbeit joggt oder in Fahrradmontur erscheint, sollte so pünktlich im Betrieb ankommen, dass das Umziehen noch außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.

Raucherpausen: keine Arbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz

Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit – auch wenn viele Arbeitgeber: innen hier ein Auge zudrücken. Tatsächlich haben sie sogar das Recht zu verlangen, dass Raucher:innen die Zeit nacharbeiten!

Toilettenpausen

Auf jeden Fall erlaubt – und Teil der Arbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz! – ist der Gang zur Toilette.

Pausenregelung laut Arbeitszeitgesetz

Laut Arbeitszeitgesetz haben Beschäftigte ein Anrecht auf Pausen: ab sechs Stunden Arbeitszeit mindestens auf eine halbe Stunde, ab neun Stunden oder mehr sogar auf eine Pause von 45 Minuten. Diese Zeit kann gestückelt werden, jeder Pausenabschnitt muss aber mindestens jeweils 15 Minuten lang sein.

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